Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Internetportal Job-Butler
§ 1 Geltungsbereich
- Betreiberin der Internetseite Job-Butler (nachfolgend auch „Portal“ genannt) ist die Job-Butler GmbH, Wasserstr. 221, 44799 Bochum, Germany (nachfolgend „Job-Butler“ genannt), vertreten durch deren Geschäftsführer Peter Steinbach.
- Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Job-Butler GmbH und dem Nutzer von Job-Butler (nachfolgend „Nutzer“) entstehenden Rechtsverhältnisse.
- Jeder Nutzer dieses Portals tritt durch seinen Besuch des Portals mit Job-Butler in vertragliche Beziehungen. Jede Art von Zugriff, das Abrufen, das Betrachten, das Einstellen von Daten, jede Art von Nutzung und Besuch dieser Internetadresse und der dort angebotenen Dienste sowie jede Abgabe oder Entgegennahme von Willenserklärungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Job-Butler bestätigt wurden.
- Mit der Nutzung des Portals bestätigt der Nutzer, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
- Job-Butler ist berechtigt, die vorliegenden Bedingungen jederzeit zu ändern. Job-Butler wird die Nutzer rechtzeitig über die Änderung der geltenden Geschäftsbedingungen unterrichten. Über Änderungen werden Nutzer auf der Homepage oder gegebenenfalls über Email informiert. Die Änderung gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht und/oder einen etwaig bestehenden Vertrag kündigt.
Im Falle des Widerspruchs des Nutzers wird ein bestehender Vertrag durch Job-Butler gekündigt.
Sofern der Nutzer zu diesem Zeitpunkt bereits einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, der direkt oder indirekt durch die Aktivitäten von Job-Butler für ihn entstanden ist, ist die zwischen ihm und Job-Butler vereinbarte Vergütung ungekürzt fällig.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen von Job-Butler
- Job-Butler ist eine Plattform im Internet, welche die Bewerbungschancen von arbeitssuchenden Nutzern prüft, ihre schriftliche Bewerbung nach Bedarf inhaltlich und optisch optimiert, das Internet mit Hilfe einer optimierten Suchmaschine nach geeigneten Stellenangeboten potentieller Arbeitgeber durchsucht sowie das gesamte Bewerbungsmanagement (Versand der Bewerbungen, Adressmanagement, Evaluation etc.) für den arbeitssuchenden Nutzer übernimmt.
Ziel ist es, für den Nutzer einen seinen Wünschen und Vorstellungen entsprechenden neuen Arbeitgeber zu finden.
Job-Butler tritt dabei ausdrücklich nicht als Arbeitsvermittler auf. Job-Butler übernimmt deshalb auch keine Verantwortung für die Bereitstellung, den Inhalt und die Kontrolle von Stellenangeboten. - Auf Basis der vom Nutzer zugesandten Bewerbungsunterlagen erbringt Job-Butler nach Wahl für ihn folgende vertraglichen Leistungen:
- Überprüfung von Bewerbungsauftritt und Bewerbungschance:
Sichtung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen (z.B. Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise, Lichtbildgestaltung und Motivationsschreiben).
Ermittlung der für den Nutzer relevanten Branchen anhand des Bewerbungsauftritts und der nachgewiesenen Qualifikationen.
Prüfung und Mitteilung der konkreten Bewerbungschancen - Optimierung des Bewerbungsauftritts:
Optimierung von Aufbau und Layout der Bewerbungsunterlagen, insbesondere von Lebenslauf und Motivationsschreiben - Bewerbungsmanagement:
Ermittlungen von für den Nutzer geeigneten aktuellen Angeboten auf dem frei zugänglichen Stellenmarkt.
Ermittlung von zusätzlichen potentiell für den Nutzer geeigneten Unternehmen.
Umfassendes Adressmanagement sowohl für den Versand von Direktbewerbungen an inserierende Unternehmen als auch für den Versand von Initiativbewerbungen an sonstige, potentielle an der Zusammenarbeit mit dem Nutzer interessierten Unternehmen.
Versand der Bewerbungs-Unterlagen des Nutzers per Email an die ermittelten Unternehmen in dessen Namen.
Weiterleitung der Positiv-Reaktionen von Unternehmen, die jetzt mit dem Nutzer in direktem Kontakt (z.B. per Telefonat, Skype oder Face-to-Face-Meeting) treten möchten.
Quantitative Erfolgsauswertung, nach Bedarf, durch Nutzung statistischer Eckdaten (Anzahl der Bewerbungen nach Zielgruppen, Akten und Anzahl der zugehörigen Reaktionen).
Beratung des Nutzers, nach Bedarf, zur Optimierung seines persönlichen Bewerbungsauftritts vor und nach Führung einzelner Bewerbungsgespräche vor Gehaltsverhandlungen und generellen Beurteilung und laufenden Optimierung seiner Bewerbungssituation.
- Job-Butler unterstützt den Nutzer bei der also Optimierung seines Bewerbungsauftritts und erhöht somit seine Bewerbungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus unterstützt Job-Butler den Nutzer bei der Suche von passenden Stellenangeboten auf dem frei zugänglichen Arbeitsmarkt. Job-Butler tritt dabei nicht in direkten Kontakt mit den potentiellen Arbeitgebern. Job-Butler stellt auch keine direkte Verbindung zwischen dem potentiellen Arbeitgeber und dem Nutzer her. Job-Butler begleitet Nutzer auch nicht während des Bewerbungsverfahrens und ist nicht in die Vertragsverhandlungen involviert.
- Auswahl, Umfang und Durchführung aller oben genannten Leistungen für den Nutzer sowie etwaige unterstützende Aktivitäten erfolgen dabei nach Wahl von Job-Butler.
- Job-Butler behält sich ausdrücklich das Recht vor, gleichzeitig auch für den Arbeitgeber tätig zu werden.
§ 3 Erfolgsprovision
- Job-Butler erhält für seine vertragsgemäßen Leistungen eine einmalige Erfolgsprovision in Höhe von 1,2 (i.W. eins Komma zwei) Bruttomonatsgehältern zzgl. Umsatzsteuer. Ein Bruttomonatsgehalt entspricht 1/12 der zwischen Nutzer und dem neuen Arbeitgeber für ein Kalenderjahr vereinbarten Vergütung einschließlich aller Zulagen, Gratifikationen und sonstigen Leistungen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
- Die Erfolgsprovision entsteht mit Abschluss des voll wirksamen Arbeitsvertrages mit dem von Job-Butler nachgewiesenen Arbeitgeber, wenn und soweit der Arbeitsvertrag infolge der von Job-Butler erbrachten Stellensuche und/oder sonstigen Leistungen zustande kommt.
Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Arbeitsvertrages erst nach Beendigung dieses Vertrages, aber aufgrund der Tätigkeit von Job-Butler zustande kommt. - Die Erfolgsprovision ist zahlbar in zwölf gleichen Monatsraten, beginnend mit Zahlung des ersten Bruttomonatsgehalts des neuen Arbeitgebers an den Nutzer.
- Endet der Arbeitsvertrag aufgrund arbeitgeberseitiger Kündigung innerhalb von 6 Monaten seit Vertragsschluss, beschränkt sich die Zahlungsverpflichtung des Nutzers auf die bis zum Beendigungstermin fällig werdenden Raten.
- Als Sicherheit für die vorstehende Erfolgsprovision tritt der Nutzer an den dies annehmenden Job-Butler hiermit seine Gehaltsansprüche in Höhe des Provisionsanspruchs ab.
Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. - Mit der in § 3 Ziffer 1 geregelten Erfolgsprovision sind sämtliche in § 2 aufgeführten Leistungen von Job-Butler unabhängig von Ihrem tatsächlichen Umfang, vollständig abgegolten.
Aufgrund gesondert zu schließender Vereinbarung erbringt Job-Butler bei Bedarf über die in § 2 ausdrücklich aufgeführten Leistungen hinaus weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Job-Suche (z.B. Übersetzungen, Coachings, Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten, etc.). Die Erbringung solcher Dienstleistungen ist nicht mit der in § 3 Ziffer 1 geregelten Erfolgsprovision abgegolten. Hierfür wird vielmehr eine gesonderte, individuell zu vereinbarende Vergütung fällig. - Eine Provisionspflicht des Nutzers besteht auch bei einem sog. Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Nutzer im Zusammenhang mit der von Job-Butler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von Job-Butler nachgewiesenen Arbeitgeber eine andere Gelegenheit zum Arbeitsvertragsschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Arbeitgeber den Arbeitsvertrag abschließt.
§ 4 Informations- und Auskunftspflichten
- Weil die Erfolgsprovision von Job-Butler in vollem Umfang vom Bewerbungs-Erfolg des Nutzers abhängt, ist der Nutzer verpflichtet, Job-Butler monatlich, jeweils zum 15. sowie 30/31. des Monats über den aktuellen Stand seiner Bewerbungen zu informieren. Er ist ebenfalls verpflichtet, Job-Butler auf Anfrage sofort eindeutige Auskunft zu erteilen.
- Der Nutzer ist verpflichtet, Job-Butler die Kopie seines unterschriebenen Arbeitsvertrages einschließlich etwaiger Anlagen und Zusatzvereinbarungen (Tantieme, Zielvereinbarungen, Provisionsvereinbarungen, Dienstwagenvereinbarung)zukommen zu lassen.
- Job-Butler ist berechtigt, die Angaben des Nutzers direkt beim Unternehmen zu überprüfen bzw. fehlende Angaben zu erfragen. Insoweit entbindet der Nutzer seinen Arbeitgeber von der Verschwiegenheit über seine Personalakten.
§ 5 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen Informations- und Auskunftspflichten nach § 4 wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,2 (i.W. eins Komma zwei) Brutto-Monatsgehältern verwirkt. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, auf die jedoch die Vertragsstrafe angerechnet wird, bleibt hiervon unberührt.
§ 6 Gewährleistungsausschluss
- Job-Butler schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet Job-Butler weder das tatsächliche Auffinden von geeigneten Stellenangeboten, noch den erfolgreichen Abschlusses eines Arbeitsvertrages. Job-Butler übernimmt zudem ausdrücklich keine Rechtsberatung.
- Job-Butler weist darauf hin, dass die von ihm an den Nutzer weitergegebenen Informationen und Stellenbeschreibungen von Arbeitgeber bzw. von einem vom Arbeitgeber beauftragten Dritten stammen und von ihm, Job-Butler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es bleibt Sache des Nutzers, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Job-Butler der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 7 Urheberrecht / Rechte an Inhalten
- Job-Butler stehen sämtliche Urheber- und sonstigen Schutzrechte bzw. die Nutzungsrechte an den Seiten des Portals, inklusive Layout, Software und den Inhalten zu.
- Der Nutzer gewährleistet, dass alle von ihm auf Job-Butler veröffentlichten oder zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von Rechten Dritter sind. Mit einer etwaigen Auftragserteilung bestätigt der Nutzer, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an den von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
- Urheberrechtshinweise und/oder Markenbezeichnungen und/oder sonstige Rechtsvorbehalte in den Inhalten dürfen weder verändert noch beseitigt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Anerkennung der Urheberschaft sicherzustellen.
§ 8 Weitergabeverbot
- Sämtliche Informationen einschließlich der Stellennachweise von Job-Butler sind ausschließlich für den Nutzer bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Stellennachweise und Stelleninformationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Job-Butler die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt der Nutzer gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, einen Arbeitsvertrag ab, so ist der Nutzer verpflichtet, Job-Butler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 9 Registrierung/Anlegen eines Kontos und Löschung
- Für die Nutzung der Leistungen von Job-Butler ist eine Registrierung des Nutzers unter Angabe personenbezogener Daten (Benutzername, Passwort, Email-Adresse etc.) und unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich.
Benutzername und Passwort können vom Nutzer frei ausgewählt werden. Jeder Nutzer darf sich nur einmal anmelden; es sei denn, dass Job-Butler ihm für etwaige weitere Anmeldungen vorab schriftlich die Erlaubnis erteilt. - Der Nutzer muss sich bei jeder weiteren Nutzung mit den bei der Erstanmeldung zugeteilten Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) einloggen. Die Berechtigung gilt nur für den Nutzer persönlich und ist nicht übertragbar.
- Der Nutzer ist zur Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verpflichtet. Sollte einem Nutzer die missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten bekannt werden, hat er dies Job-Butler unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern, um den Zugang nicht autorisierter Personen zu verhindern.
Job-Butler übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus einer etwaigen unberechtigten bzw. unsachgemäßen Verwendung von passwortgeschützten Logins des Nutzers resultieren. - Der Nutzer hat keinerlei Eigentumsrechte an seinem Konto. Wird der Vertrag durch Ablauf oder Kündigung beendet, werden die gesamten Kontoinformationen gelöscht. Die Informationen können aufgrund von Verzögerungen auf den Webservern noch für einige Zeit verfügbar sein.
§ 10 Haftung
- Job-Butler haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit Job-Butler zugleich einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.
- Im Übrigen haftet Job-Butler bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens sowie auf Höhe von maximal 1,2 (i.W. eins Komma zwei) des derzeitigen Bruttomonatsgehalts des Nutzers begrenzt.
- Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 11 Widerrufsbelehrung
- Widerrufsrecht
- Ist der Nutzer Verbraucher, so hat er das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Als Vertragsschluss gilt der Tag der Registrierung des Nutzers auf der Internetseite von Job-Butler
- Das Widerrufsrecht wird durch Abgabe einer eindeutigen Erklärung (z.B. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) ausgeübt, indem der Nutzer Job-Butler über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert.
- Die Erklärung ist gegenüber der
Job-Butler GmbH; Wasserstr. 221, 44799 Bochum, Germany, Email: widerruf@job-butler.com; Telefax: 0234-770210
abzugeben.
Der Nutzer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden. Dies ist allerdings nicht verbindlich. - Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
- Folgen des Widerrufs
- Wenn der Nutzer den Vertrag widerruft, hat Job-Butler ihm vorbehaltlich der Regelungen alle Zahlungen, die Job-Butler von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages bei Job-Butler eingegangen ist.
Für die Rückzahlungen verwendet Job-Butler dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. - Hat der Nutzer ausdrücklich verlangt, dass die vertraglich geschuldeten Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Nutzer an Job-Butler einen angemessen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zum Zeitpunkt, zu dem der Nutzer Job-Butler von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang, der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Der Nutzer wird außerdem darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Widerrufsrecht nach § 11 Ziffer 1 vorzeitig erlischt, wenn Job-Butler mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers die geschuldeten Dienstleistungen während der laufenden Widerrufsfrist bereits vollständig erbracht hat, insbesondere
- den Bewerbungsauftritt des Nutzers überprüft und inhaltlich sowie optisch optimiert hat und
- geeignete Job-Angebote auf dem Stellenmarkt ermittelt und die Bewerbungs-unterlagen des Users an inserierende Unternehmen versandt hat
und der Nutzer sich deshalb nur noch zu entscheiden hat, ob und mit welchen durch Job-Butler nachgewiesenen Unternehmen er einen Arbeitsvertrag abschließen will, ohne dass es weiterer Tätigkeiten von Job-Butler bedarf. Auf § 356 Abs. 4 BGB wird der Nutzer ausdrücklich hingewiesen.
Stand September 2017